« al-Baqara »
« Vers-230 »
فَإِن طَلَّقَهَا فَلاَ تَحِلُّ لَهُ مِن بَعْدُ حَتَّىَ تَنكِحَ زَوْجًا غَيْرَهُ فَإِن طَلَّقَهَا فَلاَ جُنَاحَ عَلَيْهِمَا أَن يَتَرَاجَعَا إِن ظَنَّا أَن يُقِيمَا حُدُودَ اللّهِ وَتِلْكَ حُدُودُ اللّهِ يُبَيِّنُهَا لِقَوْمٍ يَعْلَمُونَ
Deutsch Transliteration: Fe in tallackacha fe la tachllu lechu min ba’du hatta tenckicha sewdschen gajrach (gajrachu), fe in tallackacha fe la dschunacha alejchima en jeteradschea in sanna en juckima hududallach (hududallachi), we tilcke hududullachi jubejjinucha li kawmin ja’lemun (ja’lemune).
Falls anschließend (der Ehemann) sich von seiner Ehefrau scheiden lässt (nachdem er sich zweimal von ihr scheiden gelassen hat, ein drittes Mal) ist diese ihm nicht erlaubt, solange diese nicht mit einem anderen Mann verheiratet worden ist (und sich danach von dieser Ehe scheiden lassen hat). Wenn sie (der erste Gatte und die Frau) wieder zusammenkommen, ist in diesem Fall auf ihnen keine Sünde, falls (auch der zweite Ehemann) sich von ihr scheiden lässt , und sie daran glauben, dass sie die Grenzen von Allah (welche Allah auferlegt hat) aufrecht halten werden. Eben dies sind die Grenzen von Allah. Allah erläutert dies einem wissendem Volk.