4/An-Nisa-92: Und, dass ein Gläubiger einen anderen Gläubigen tötet ist unzulässig, „es sei denn aus Versehen“. Und wer einen Gläubigen als aus Versehen tötet, dann ist für ihn die Befreiung eines gläubigen Sklaven und die Aushändigung eines Entgeltes an seine Familie notwendig, es sei denn, sie erlassen es (das Entgelt) als Almosen. War er (der aus Versehen tötete) aber von einem Volk, das mit euch befeindet ist, und ist er gläubig, dann muss er einen gläubigen Sklaven freilassen. War er aber von einem Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt, dann ist die Aushändigung eines Entgeltes an seine Familie und die Befreiung eines gläubigen Sklaven notwendig. Doch jemand, der keine Gelegenheit hat (das) zu tun, soll zwei Monate lang hintereinander fasten, damit seine Busse von Allah angenommen wird. Und Allah ist der am besten Wissende, am besten Richtende.
4/An-Nisa-93: Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Strafe ist in disem Fall die Hölle, worin er ewig bleiben wird und Allah hat ihm gezürnt und ihn verflucht. Und (Allah) hat „schwere Pein“ für ihn vorbereitet.
4/An-Nisa-94: O ihr Amenu! Wenn ihr loszieht auf Allahs Weg (um zu kämpfen) , so forscht sorgfältig und legt offen dar (um den Gläubigen vom Leugner zu unterscheiden). Und sagt nicht zu jedem, der euch grüßt (der sich ergeben hat) : „Du bist kein Gläubiger“, im Trachten nach den Gütern (Vorteilen) des irdischen Lebens. Dabei gibt es viel Beute bei Allah. Früher wart ihr auch so, dann aber hat Allah einen Segen über euch gegeben. Darum forscht sorgfältig und legt offen dar. Wahrlich, Allah ist kundig über eure Taten.