An-Nisa 1-6, Der heilige Koran (Juz'-4, Seite-77)

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An-Nisa: 4/An-Nisa-1, 4/An-Nisa-2, 4/An-Nisa-3, 4/An-Nisa-4, 4/An-Nisa-5, 4/An-Nisa-6, Der heilige Koran, Juz'-4, Seite-77, An-Nisa 1-6
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An-Nisa

Hören Koran: 4/An-Nisa-1
4/An-Nisa-1: O ihr Menschen, werdet Besitzer des Takvas gegenüber eurem Herrn. Denn Er erschuf euch aus einer einzigen Seele (aus Adam). Und aus ihm erschuf er seine Frau und von beiden pflanzte er viele Männer und Frauen und breitete sie aus. Und mit Ihm (in Dessen Namen) ihr einander bittet, werdet zum Besitzer des Takvas Allah gegenüber und hütet euch vor den Rahim (den Rechten der Verwandten). Wahrlich, Allah ist der Wächter über euch.
Hören Koran: 4/An-Nisa-2
4/An-Nisa-2: Und gebt den Waisen ihren Besitz. Und vertauscht nicht Reines (was erlaubt ist) mit Unreinem (mit Verbotenem). Und verzehrt nicht ihren Besitz zusammen mit eurem eigenen Besitz. Wahrlich, das ist eine große Sünde.
Hören Koran: 4/An-Nisa-3
4/An-Nisa-3: Und wenn ihr befürchtet, den Waisen gegenüber nicht mit Gerechtigkeit zu handeln, dann heiratet Frauen, die euch gefallen (rein für euch sind) , zwei oder drei oder vier. Wenn ihr jedoch fürchtet (auch) sie nicht gerecht behandeln zu können, dann begnügt euch mit einer oder mit denen, die euch zur Verfügung stehen. Das ist also angemessener, damit ihr euch nicht vom Recht entfernt.
Hören Koran: 4/An-Nisa-4
4/An-Nisa-4: Und gebt den Frauen ihre Morgengaben mit Freude. Erlassen sie euch aber aus eigenem Wunsch einen Teil davon (der Morgengabe) als Spende, in diesem Fall verzehrt sie behaglich mit Appetit.
Hören Koran: 4/An-Nisa-5
4/An-Nisa-5: Und gebt den Geisteskranken nicht eure Güter, die Allah euch zum Unterhalt anvertraut hat (zu dessen Verwalter bestimmt hat). Und versorgt (nährt) sie damit (mit den Gütern) und kleidet sie und sagt schöne Worte zu ihnen.
Hören Koran: 4/An-Nisa-6
4/An-Nisa-6: Und prüft die Waisen, bis sie das heiratsfähige Alter erreicht haben. Wenn ihr dann bei ihnen eine Mündigkeit (Befähigung) verspürt, so gebt ihnen ihren Besitz zurück. Und verschwendet ihn (den Besitz) nicht und verzehrt ihn nicht hastig, weil sie erwachsen werden (und ihn zurücknehmen) könnten. Und wer reich ist, soll anständig sein (sich hüten den Besitz der Waisen zu verzehren). Und wer arm ist, der soll in dem Fall dem Brauch angemessen davon zehren. Und wenn ihr ihnen ihren Besitz zurückgebt, dann nehmt Zeugen gegen sie. Und Allah genügt als Abrechner.
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