39/az-Zumar-22: Wessen Brust Allah für den Islam (für die Ergebung zu Allah) gespalten hat, der ist auf dem Licht (Nur) von seinem Herrn. Ist es nicht so? Wehe denen, deren Herzen durch Allah’s Dhikr (Lobpreisung) verhärtet sind! Diese also sind auf einem offenkundigen Irrweg.
39/az-Zumar-23: Allah hat nur die schönsten (Lichter, genannt „Rahmet“, „Fazl“ und „Salavat“) , von denen er sprach, paarweise (Salavat-Fazl und Salavat-Rahmet) ähnlich dem Buch herab gesandt. Die Haut derer erschauert, die von ihrem Herrn Ehrfurcht empfinden. Dann werden ihre Häuter und ihre Herzen weich und beruhigen sich mit dem Dhikr (der Lobpreisung) Allah’s. Das ist die Bekehrung Allah’s, er bekehrt damit, wen er will. Und wen Allah auf dem Irrweg lässt, für den gibt es keinen Bekehrer.
39/az-Zumar-24: Wer kann in diesem Fall am jüngsten Tag seinen (physischen) Körper vor der schlimmen Pein beschützen? Und zu den Grausamen wird gesagt werden: „Kostet (die Strafe für eure Sünden) nun, was ihr verdient habt!“.
39/az-Zumar-25: Jene vor ihnen haben (auch) geleugnet. Daher kam die Pein zu ihnen von einer Stelle, die sie nicht bemerkt haben.
39/az-Zumar-26: Auf diese Weise liess sie Allah die Schande kosten. Die Pein im Jenseits (jedoch) ist wahrlich noch größer. Hätten sie es nur gewusst.
39/az-Zumar-27: Und ich schwöre, dass wir in diesem Kuran von allen Themen Beispiele für die Menschen gaben. In der Hoffnung, dass sie miteinander darüber reden.
39/az-Zumar-28: (Das ist) Der Kuran in Arabisch, frei von Wiederspruch (und Mangel). In der Hoffnung, dass sie dadurch Besitzer des Takva werden.
39/az-Zumar-29: Diesen Fall gab Allah als Beispiel. Ein Mann, der zu mehreren Teilhabern (Herren) gehört und ein Mann, der sich nur einem Mann (Herren) ergeben hat. Können sich deren Situationen gleichen? Lobpreisung gebührt nur Allah. Aber die meisten von ihnen wissen es nicht.
39/az-Zumar-30: Wahrlich, Du bist auch sterblich. Und wahrlich sie sind auch sterblich.
39/az-Zumar-31: Danach, am jüngsten Tag, werdet ihr vor eurem Herrn sowohl Angeklagter als auch Kläger.