24/an-Nūr-1: (Dies) ist eine Sure, die wir herab gesandt und (einige Verse) zum Gebot gemacht haben. Und darin haben Wir durch Beweise erläuterte Verse herab gesandt. Es sei zu hoffen, dass Ihr darüber nachdenkt.
24/an-Nūr-2: Ehebrecherin (Frau,die außereheliche Beziehung eingeht) und Ehebrecher (Mann,der außereheliche Beziehung eingeht) ; dann schlagt beide mit hundert Stockschlägen (nur Stöcke, die auf die Haut wirken). Solltet Ihr bezüglich (der Anwendung) der Religion Allahs an Allah und an den jüngsten Tag glauben, so soll Mitleid Euch nicht davor abhalten (euch nicht behindern). Und die Pein (dieser beiden) soll eine Gruppen der Gläubigen bezeugen.
24/an-Nūr-3: Ein Ehebrecher (Mann, der außereheliche Beziehung eingeht) darf sich mit niemand anderem trauen als mit einer Ehebrecherin (Frau, die außereheliche Beziehung eingeht) oder mit einer Heidin. Und eine Ehebrecherin darf sich mit niemand anderem trauen als mit einem Ehebrecher oder mit einem Heiden. Und dies ist den Gläubigen für Unrein erklärt worden.
24/an-Nūr-4: Und schlagt diejenigen, die die Leibergebenen (züchtigen Frauen mit Unzucht) verleumden und keine vier Zeugen herbeibringen können, mit achtzig Stockschlägen (nur Stöcke, die auf die Haut wirken). Und akzeptiert ihre Zeugenschaft nicht auf ewig. Und diese sind die Frevler.
24/an-Nūr-5: Ausgenommen jene, die danach das Bußgelübde leisten (und sich bessern). Wahrlich, Allah ist Gafur (wandelt Sünden in Gotteslohn um) , Rahim (wirkt mit seinem Namen Rahim).
24/an-Nūr-6: Und diejenigen, die Ihre Partner (Ehepartner) der Unzucht (verleumden) und außer sich selbst keine Zeugen haben, deren Zeugenschaft ist nur dann gültig, wenn sie bei Allah vier mal bezeugen (schwören) , dass sie zu den Treuen (von denen sind, die die Wahrheit sagen) gehören.
24/an-Nūr-7: Und der fünfte (Eid) ist der Fluch Allahs auf Ihm, wenn er von den Lügnern ist.
24/an-Nūr-8: Und wenn sie (die Ehegattin, die Ehefrau) wahrlich Allah viermal bezeugt, dass er (der Ehegatte, der Ehemann) unbedingt von den Lügnern ist, wird die Pein (Strafe) von ihr (von der Frau) wegnehmen.
24/an-Nūr-9: Und wenn der fünfte (der Schwüre) , sie (die Ehefrau) von den Treuen ist, wird der Zorn (die Pein) Allahs auf ihm sein.
24/an-Nūr-10: Und wäre nicht Allahs Tugend und Barmherzigkeit über euch (wäret Ihr in die Bestrafung geraten). Und wahrlich ist Allah derjenige, der die Bußgelübde akzeptiert und Hakim (Besitzer von Urteilsgewalt und Weisheit).